AGB

Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen
Firma Alfons Wittrock Öl GmbH, Dorfstraße 44, 26899 Rhede/Brual, www.wittrock.de

A. ALLGEMEINES
A.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen.

B. ANGEBOTE
B.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtswirksam.

C. PREISSTELLUNG
C.1. Bei abweichenden Vereinbarungen beziehen sich diese lediglich auf unsere eigenen Leistungen, umfassen also nicht etwaige bare Auslagen, Gebühren für behördliche Genehmigungen oder Kosten für Leistungen Dritter (z. B. Beseitigungsaufwendungen, Deponie- und Recyclinggebühren).

D. MENGENFESTSTELLUNG
D.1. Die Feststellung der für die Berechnung maßgebenden Menge erfolgt ausschließlich durch uns.

D.2. Mehr- und Minderleistungen gegenüber der vertraglich vereinbarten Menge sind im Rahmen der einschlägigen Normen und des Handelsbrauchs zulässig.

E. BEANSTANDUNGEN
E.1. Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist ihr Zustand beim Verlassen des Lieferwerkes/Versandlagers bzw. beim Verladen auf den käufereigenen LKW. Nach einer vereinbarten Abnahme ist die Rüge von Mängeln, die bei dieser Abnahmeart feststellbar waren, ausgeschlossen. Die Ware entspricht handelsüblicher Qualität.

E.2. Der Besteller hat die Ware sofort nach Empfang zu untersuchen und uns sofort schriftlich Anzeige zu erstatten, falls die gelieferte Ware hinsichtlich Menge, Gewicht oder Beschaffenheit zu beanstanden ist. Schriftliche Anzeigen, die später als 5 Tage nach Empfang der Ware abgesandt werden, gelten in jedem Fall als verspätet.

E.3. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung unter gleichzeitiger Unterbrechung einer etwaigen Be- oder Verarbeitung schriftlich anzuzeigen.

E.4. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge haften wir selbst bei nachgewiesenen Mängeln und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften nur, wenn die beanstandete Ware aus unseren eigenen Lagervorräten stammt. Wir können dann nachbessern oder Ersatz liefern, beim Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung dem Käufer den Minderwert gutschreiben. In allen anderen Fällen geben wir Mängelrügen an unsere Vorlieferanten weiter und treten uns zustehende Mängelansprüche an den Käufer ab.

E.5. Ansprüche an uns wegen vermeintlich zu Unrecht zurückgewiesener Beanstandungen verjähren einen Monat nach unserer schriftlichen Zurückweisung der Beanstandung, soweit nicht schon nach anderen Vorschriften dieser AGB oder gesetzlichen Vorschriften früher eine Verjährung eingetreten ist. Für Nichtkaufleute gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 6 Monaten.

E.6. Alle Mängelansprüche werden hinfällig, falls der Käufer uns oder unseren Vorlieferanten keine Gelegenheit gibt, an Ort und Stelle die Identität der beanstandeten Ware und die behaupteten Mängel zu prüfen und Proben auf Verlangen nicht unverzüglich zur Verfügung stellt. Satz 1 gilt auch, falls der Käufer die Be- und Verarbeitung der Ware nicht sofort nach Feststellung der Mängel einstellt oder die Vermischung unserer Ware mit Waren anderer Herkunft unterläßt, und zwar bis zu einer ausdrücklichen Widerfreigabe der Ware durch uns oder unsere Vorlieferanten.

E.7. Unsere Maßnahmen zur Schadensminderung sind kein Schuldanerkenntnis. Durch Verhandlungen über eine Beanstandung verzichten wir nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig erhoben oder sonst unbegründet sei.

E.8. Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen oder auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen, soweit ein Haftungsausschluß rechtlich nicht möglich ist.

E.9. Wir leisten nur Schadenersatz für den nachweislich entstandenen, im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schaden, höchstens jedoch 5% der gesamten Lieferung bzw. des nicht vertragsgemäß gelieferten Teiles der Gesamtlieferung, es sei denn, wir haften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Sämtliche Schadenersatzansprüche des Käufers verjähren spätestens 6 Monate nach Gefahrübergang auf den Käufer.

F. LEISTUNGS- UND ERFÜLLUNGSORT/GERICHTSSTAND
F.1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Rhede/Brual bzw. der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers ist Rhede/Brual. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist 26871 Papenburg.

G. LEIHGEBINDE, LEIHGERÄTE UND CONTAINER
G.1. Leihgebinde, -tanks, -tankanlagen, -kraftstoffpumpen, -ölpumpen, Container und sonstige Leihgeräte bleiben unser Eigentum.

G.2. Der Betreiber hat sie pfleglich zu behandeln, evtl. anfallende Reparaturen gehen zu seinen Lasten.

G.3. Die gegebenenfalls erforderlichen Sicherheitsvorschriften sind vom Betreiber zu überprüfen und zu überwachen, desgleichen hat die evtl. erforderliche behördliche Anmeldung durch ihn zu erfolgen. Das Haftpflichtrisiko bei z. B. Gewässer- und Grundwasserschäden nach § 22 WHG (Wasserhaushaltsgesetz), Brand etc. liegt beim Betreiber.

G.4. Jegliche Art von Änderungen, Beschädigungen, sowie Standortveränderungen sind uns unverzüglich anzuzeigen.

G.5. Unter Pos. 1 aufgeführte Geräte dürfen nur zur Lagerung, bzw. Entleerung, der von uns gelieferten Waren verwendet werden. Andere als die vertragsmäßig bezeichneten Stoffe dürfen nicht in die Container gefüllt werden, insbesondere sind von der Beseitigung ausgeschlossen: Menschliche und tierische Auswurfstoffe, Stalldung, ekelerregende Stoffe sowie Tierleichen, leicht entzündliche Stoffe, explosive oder zerplatzende Stoffe, Stoffe, die infolge ihres hohen Säuregehaltes oder aus einem anderen Grund Container oder Fahrzeug angreifen, beschädigen oder ungewöhnlich beschmutzen können, Asche oder Schlacke in glühendem Zustand, problemhafte oder giftige Stoffe, Abfallstoffe, die laut örtlicher Satzung von der Beseitigung ausgenommen sind. Der Kunde hat auf unser Verlangen eine Analyse der Abfallstoffe vorzulegen. Die Bezeichnung muss eindeutig und wahrheitsgemäß sein.

G.6. Sobald hiergegen verstoßen wird, bzw. die Leihgeräte nicht mehr benötigt werden, müssen uns diese in einwandfreiem Zustand zurückgeliefert werden.

G.7. Falls dieses nicht unverzüglich geschieht, sind wir berechtigt, die Leihgeräte zum dann geltenden Neupreis in Rechnung zu stellen.

H. VERPACKUNG UND VERSAND
H.1. Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers, auch wenn der Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen ausgeführt wird.

H.2. Bei Versand mit unseren eigenen Fahrzeugen obliegt das Abladen dem Besteller. Es hat unverzüglich und sachgemäß zu erfolgen. Der Besteller hat die dazu notwendigen Vorbereitungen rechtzeitig zu treffen. Die Abladestelle muss zu ebener Erde auf einer mit schweren Lastzügen befahrbaren Anfuhrstraße liegen.

H.3. Bei Belieferung mit Straßentankwagen hat der Käufer für ausreichende, den Sicherheitsvorschriften entsprechende Aufnahmebehälter/Abnahmevorrichtungen zu sorgen. Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen haftet der Käufer auch ohne Verschulden für alle uns daraus entstehenden Kosten und Schäden.

I. ZAHLUNG
I.1. Zahlung ist sofort ohne jeden Abzug oder innerhalb einer schriftlich vereinbarten Frist spesenfrei zu leisten.

I.2. SEPA-Mandate: Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Werktag verkürzt. Die Vorab-Information über den Einzug einer fälligen Zahlung erfolgt durch die Rechnung. Hierbei werden Zahlungsbetrag und Zahlungszeitpunkt der Belastung mitgeteilt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers.

I.3. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Zahlungspflichtige nicht binnen 20 Tagen schriftlich Einspruch erhebt.

J. AUFRECHNUNG
J.1. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche ist ausgeschlossen, soweit diese von uns nicht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

K. ZAHLUNGSVERZUG
K.1. Das von uns gelieferte Material muss im Augenblick des Verzuges sofort gesondert gelagert und auf Verlangen an uns zurückgegeben werden.

K.2. Wir berechnen Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen zuzüglich der Kosten.

L. EIGENTUMSVORBEHALT
L.1. Alle Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichneten Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.

L.2. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrage, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

M. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
M.1. Unsere Haftung und diejenige unsere Mitarbeiter ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden wird nicht gehaftet, soweit ein Ausschluss zulässig ist.

M.2. Von uns gelieferte Ware wird nur in tadellosem Zustand nach unserer Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich eines angemessenen Unkostenanteils gutgeschrieben, mindestens jedoch € 25,00.

M.3. Sollte eine Bestimmung der vorstehenden Verkaufsbedingungen gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen, so sollen die übrigen Bestimmungen der Verkaufsbedingungen hiervon unberührt bleiben. Die betreffende Bestimmung ist der gesetzlichen Notwendigkeit entsprechend abzuändern, dass der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird.
17.02.16